Unternehmensbewertungen
© 2018 Wirtschaftsprüfung Kathrin Reichert
Damit es nach der Betriebsübernahme kein böses Erwachen gibt, sollten sich die Beteiligten vorab gründlich über den Wert des Unternehmens informieren.
Es ist immens wichtig, sich einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen.
Aber auch anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einem Unternehmen wird der Unternehmenswert zur Ermittlung der Höhe der Barabfindung herangezogen.
Weitere Gründe für eine Unternehmensbewertung sind Erbauseinandersetzungen, Abfindungsfälle im Familienrecht oder die Einbringung eines Unternehmens als Sachanlage in ein anderes Unternehmen.
Ich stehe Ihnen hierbei zur Seite, ermittle den Wert Ihres Unternehmens als Argumentationsgrundlage oder als Preisober- bzw. Preisuntergrenze.
Wirtschaftsprüfung
Kathrin Reichert
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